Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Webdesign, Websiteerstellung, Webentwicklung, Webanwendungen, Hosting, Websiteoptimierung und SEO

Stand: August 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen

NODE2 Studio für Webentwicklung / Jana Wassenberg
Am Berg 10, 01594 Hirschstein
info(at)node2.de
https://node2.de

– nachfolgend „Auftragnehmerin“ –

und ihren Kunden – nachfolgend „Kunde“ – über die in diesen AGB genannten Leistungen.

  1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
    • Webdesign und Konzeption,
    • Websiteerstellung und technische Umsetzung,
    • individuelle Webentwicklung,
    • Entwicklung individueller Webanwendungen,
    • Websiteoptimierung,
    • Suchmaschinenoptimierung (SEO),
    • Hosting von Websites,
    • Hosting von E-Mail-Diensten,
    • Wartungs- und Pflegeleistungen,
    • sowie sonstige individuell vereinbarte digitale Dienstleistungen.
  3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für Angebote, Leistungsbeschreibungen, Lastenhefte, Projektvereinbarungen und sonstige individuell vereinbarte Vertragsbestandteile.
  4. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Auftragnehmerin ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Einbeziehung der AGB

  1. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.
  2. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB wird auf der Website der Auftragnehmerin veröffentlicht.
  3. Auf Wunsch stellt die Auftragnehmerin dem Kunden die AGB auch in Textform zur Verfügung.

§ 3 Vertragsschluss und Beauftragung

  1. Die Darstellung von Leistungen auf der Website der Auftragnehmerin stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
  2. Ein Vertrag kommt durch individuelle Vereinbarung zwischen Auftragnehmerin und Kunde zustande.
  3. Die Beauftragung kann insbesondere erfolgen durch:

    a. Annahme eines von der Auftragnehmerin erstellten Angebots,

    b. Bestätigung des Angebots per E-Mail,

    c. schriftliche Auftragsbestätigung,

    d. Unterzeichnung des Angebots oder eines gesonderten Vertrages,

    e. oder eine sonstige eindeutige Erklärung des Kunden, mit der dieser die angebotene Leistung verbindlich beauftragt.

  4. Eine handschriftliche oder elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich, sofern die Parteien nicht ausdrücklich eine bestimmte Form vereinbaren oder eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist.
  5. Eine Annahme per E-Mail oder eine sonstige eindeutige elektronische Bestätigung ist grundsätzlich ausreichend.
  6. Der Vertrag kommt mit Zugang der Annahmeerklärung beim Kunden bzw. bei der Auftragnehmerin zustande, sofern sich aus dem Angebot nichts Abweichendes ergibt.
  7. Bei umfangreicheren Projekten kann die Auftragnehmerin vor Beginn der Arbeiten eine schriftliche oder elektronische Bestätigung des Angebots verlangen.
  8. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrags von der Zahlung einer vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.

§ 4 Leistungsumfang und Vertragsgrundlagen

  1. Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung, dem Lastenheft oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
  2. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
  3. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Funktionen, Schnittstellen, Integrationen, redaktionelle Leistungen, rechtliche Prüfungen, Wartungsleistungen, SEO-Leistungen, Hosting-Leistungen oder sonstige Tätigkeiten.
  4. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Drittanbieter, Software, Bibliotheken, Frameworks, Plugins, APIs und sonstige technische Komponenten einzusetzen.
  5. Soweit für Drittanbieter zusätzliche Kosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Auftragnehmerin alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Inhalte, Dateien, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Hierzu können insbesondere gehören:
    • Texte,
    • Bilder,
    • Grafiken,
    • Logos,
    • Videos,
    • Produktinformationen,
    • Kontaktdaten,
    • Zugangsdaten,
    • technische Informationen,
    • bestehende Dateien und Datenbanken,
    • Informationen über bestehende Systeme,
    • sowie sonstige projektbezogene Informationen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die für das Projekt erforderlichen Entscheidungen und Freigaben innerhalb angemessener Frist zu erteilen.
  4. Der Kunde versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
  5. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
  6. Verzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen, Entscheidungen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten.
  7. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Veröffentlichungstermine können sich in diesem Fall angemessen verschieben.

§ 6 Webdesign und Websiteerstellung

  1. Die Auftragnehmerin erstellt Websites entsprechend dem individuell vereinbarten Leistungsumfang.
  2. Der Umfang der Gestaltung und technischen Umsetzung wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
  3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Bestandteil der Websiteerstellung:
    • Rechtsberatung,
    • Erstellung oder rechtliche Prüfung von Impressum und Datenschutzerklärung,
    • Erstellung sonstiger Rechtstexte,
    • professionelle Foto- oder Videoproduktion,
    • Beschaffung von Nutzungs- oder Bildlizenzen,
    • laufende redaktionelle Pflege,
    • laufende SEO-Betreuung,
    • laufende Wartung,
    • Hosting,
    • Domainkosten,
    • kostenpflichtige Drittanbieter-Software,
    • Plugins, Themes, Fonts oder APIs,
    • sowie sonstige nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
  4. Nach Fertigstellung erhält der Kunde die Möglichkeit, die Website zu prüfen und erkennbare Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang mitzuteilen.
  5. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

§ 7 Individuelle Webentwicklung und Webanwendungen

  1. Individuelle Webentwicklungen und Webanwendungen werden nach den zwischen den Parteien vereinbarten Anforderungen umgesetzt.
  2. Bei umfangreicheren Projekten kann ein Lastenheft Bestandteil des Vertrages sein.
  3. Das Lastenheft beschreibt insbesondere die vom Kunden gewünschten Funktionen, Anforderungen und Ziele.
  4. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang sind die ausdrücklich vereinbarten Anforderungen.
  5. Funktionen, Schnittstellen, Automatisierungen oder Eigenschaften, die nicht vereinbart wurden, sind nicht geschuldet.
  6. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen der Anforderungen können zu einer Anpassung der Vergütung und des Zeitplans führen.
  7. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden über wesentliche absehbare Änderungen des Aufwands nach Möglichkeit vor Beginn der zusätzlichen Arbeiten.
  8. Soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, besteht kein Anspruch des Kunden auf Herausgabe interner Entwicklungsunterlagen, Entwicklungsumgebungen oder des vollständigen Quellcodes.

§ 8 Änderungswünsche und Zusatzleistungen

  1. Änderungswünsche des Kunden nach Beauftragung können zusätzliche Kosten verursachen.
  2. Dies gilt insbesondere für Änderungen nach Freigabe eines Designs, Konzepts, Layouts, Lastenhefts oder einer bereits umgesetzten Funktion.
  3. Zusatzleistungen können nach Zeitaufwand oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots abgerechnet werden.
  4. Die Auftragnehmerin informiert den Kunden bei absehbaren wesentlichen Mehrkosten nach Möglichkeit vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten.
  5. Änderungs- und Erweiterungswünsche können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Fertigstellungstermine führen.

§ 9 Abnahme, Prüfung und Freigabe

  1. Soweit die vereinbarte Leistung ihrer Art nach als Werkleistung geschuldet ist, wird dem Kunden nach Fertigstellung die Möglichkeit zur Prüfung und Abnahme eingeräumt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die fertiggestellte Leistung innerhalb angemessener Frist zu prüfen.
  3. Erkennbare Mängel oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang sind der Auftragnehmerin möglichst zeitnah und konkret mitzuteilen.
  4. Die Mängelanzeige sollte insbesondere enthalten:
    • eine Beschreibung des Fehlers,
    • den betroffenen Bereich,
    • gegebenenfalls einen Screenshot,
    • sowie eine Beschreibung des erwarteten Verhaltens.
  5. Die Auftragnehmerin erhält zunächst die Möglichkeit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist nachzubessern.
  6. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Abnahme bleiben unberührt. Insbesondere kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Abnahmefiktion eintreten.
  7. Die Veröffentlichung einer Website kann – sofern dies entsprechend vereinbart wurde – nach erfolgter Abnahme bzw. Freigabe erfolgen.
  8. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt.

§ 10 Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Bei Projekten kann die Auftragnehmerin insbesondere folgende Zahlungsmodelle vereinbaren:
    • Anzahlung bei Auftragserteilung,
    • Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt,
    • Teilzahlung vor Livegang,
    • vollständige Zahlung vor Livegang,
    • oder eine sonstige individuell vereinbarte Zahlungsstruktur.
  4. Maßgeblich ist die im jeweiligen Angebot vereinbarte Zahlungsstruktur.
  5. Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  6. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Veröffentlichung, Übergabe oder Freischaltung einer Website bis zum Eingang der hierfür fälligen Zahlung zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 11 Zahlungsverzug

  1. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
  3. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin nach vorheriger angemessener Zahlungsaufforderung und, soweit gesetzlich zulässig, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten.
  4. Bereits erbrachte Leistungen und bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Hosting

12.1 Gegenstand des Hostings

  1. Die Auftragnehmerin bietet Kunden die Möglichkeit, Websites und – sofern vereinbart – E-Mail-Dienste auf einer von der Auftragnehmerin betriebenen oder bereitgestellten Serverinfrastruktur zu betreiben.
  2. Der konkrete Umfang der Hosting-Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  3. Zum Hosting können insbesondere gehören:
    • Bereitstellung von Speicherplatz,
    • Betrieb der Website auf der Serverinfrastruktur,
    • Bereitstellung von Datenbanken,
    • Bereitstellung von E-Mail-Postfächern,
    • SSL-Verschlüsselung,
    • technische Serverleistungen,
    • sowie sonstige ausdrücklich vereinbarte Leistungen.
  4. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Hostings.

12.2 Entstehung der Hostingvergütung

  1. Für die Nutzung der von der Auftragnehmerin bereitgestellten Serverinfrastruktur ist kein gesonderter schriftlicher Hostingvertrag erforderlich.
  2. Die Hosting-Leistung kommt zustande, wenn zwischen Auftragnehmerin und Kunde vereinbart wird, dass die Website des Kunden auf der Serverinfrastruktur der Auftragnehmerin betrieben wird oder der Kunde über diese Infrastruktur E-Mail-Dienste oder sonstige vereinbarte Hosting-Leistungen nutzt.
  3. Die tatsächliche bzw. vereinbarte Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur stellt die Inanspruchnahme der Hosting-Leistung dar.
  4. Die Verpflichtung zur Zahlung der Hostingvergütung entsteht daher aufgrund der vereinbarten Bereitstellung und Nutzung der Hosting-Infrastruktur und ist nicht davon abhängig, ob hierfür ein gesondertes Dokument unterzeichnet wurde.
  5. Die Hostingvergütung ist auch dann geschuldet, wenn die Vereinbarung über das Hosting lediglich im Zusammenhang mit der Erstellung oder Betreuung der Website getroffen wurde.

12.3 Abrechnung des Hostings

  1. Die Hostingvergütung wird grundsätzlich nachträglich abgerechnet.
  2. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich für jeweils zwölf bereits vergangene Monate der Nutzung.
  3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, nach Ablauf eines zwölfmonatigen Nutzungszeitraums die für diesen Zeitraum angefallenen Hostingkosten in Rechnung zu stellen.
  4. Wird das Hosting vor Ablauf eines vollständigen zwölfmonatigen Abrechnungszeitraums beendet, können die bis zum Beendigungszeitpunkt entstandenen Hostingkosten zeitanteilig abgerechnet werden.
  5. Für bereits vergangene Nutzungszeiträume bleibt die Vergütung auch nach Beendigung des Hostings geschuldet.

12.4 Beendigung und Übertragung des Hostings

  1. Der Kunde kann das Hosting jederzeit beenden.
  2. Die Beendigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.
  3. Eine feste Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist besteht nicht, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Der Kunde kann die Website und die damit verbundenen Dienste jederzeit zu einem anderen Hostinganbieter übertragen.
  5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, rechtzeitig einen geeigneten neuen Hostinganbieter zu beauftragen und die für die Übertragung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
  6. Die Auftragnehmerin unterstützt eine technische Übertragung, soweit dies vereinbart wurde. Nicht ausdrücklich vereinbarte Unterstützungs- oder Migrationsleistungen können nach Aufwand gesondert berechnet werden.
  7. Mit Beendigung des Hostings endet die Bereitstellung der Website und gegebenenfalls der E-Mail-Dienste auf der Serverinfrastruktur der Auftragnehmerin nach Durchführung der für die Beendigung erforderlichen technischen Schritte.

12.5 Erstattung von Hostingkosten

  1. Für bereits erbrachte Hosting-Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
  2. Soweit für einen zukünftigen Zeitraum bereits Zahlungen geleistet wurden, kann die Auftragnehmerin im Einzelfall freiwillig eine anteilige Erstattung oder Gutschrift gewähren.
  3. Die Entscheidung über eine freiwillige Erstattung oder Gutschrift erfolgt im Einzelfall.
  4. Ein Anspruch auf eine freiwillige Erstattung besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.

12.6 Zahlungsverzug beim Hosting

  1. Wird eine Hostingrechnung nicht fristgerecht bezahlt, kann die Auftragnehmerin den Kunden zunächst an die offene Forderung erinnern bzw. mahnen.
  2. Erfolgt auch nach wiederholter Zahlungsaufforderung keine Zahlung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Hosting-Leistung nach vorheriger Ankündigung vorübergehend einzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Die Einstellung kann insbesondere den Betrieb der Website und/oder die Bereitstellung von E-Mail-Diensten betreffen.
  4. Die Wiederaufnahme der Hosting-Leistung erfolgt nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen.
  5. Soweit durch die Unterbrechung eine technische Wiederherstellung oder zusätzlicher Bearbeitungsaufwand erforderlich wird, können angemessene Kosten hierfür gesondert berechnet werden, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Die gesetzlichen Rechte der Auftragnehmerin wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

12.7 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Die Auftragnehmerin bemüht sich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Hosting-Infrastruktur.
  2. Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht garantiert, sofern keine gesonderte Verfügbarkeitsvereinbarung getroffen wurde.
  3. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
    • Wartungsarbeiten,
    • Sicherheitsmaßnahmen,
    • technische Störungen,
    • notwendige Updates,
    • Ausfälle von Drittanbietern,
    • Angriffe auf die Infrastruktur,
    • Netz- oder Stromausfälle,
    • oder sonstige Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin.
  4. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig angekündigt.

12.8 Backups

  1. Soweit Backups ausdrücklich vereinbart wurden, dienen diese der technischen Datensicherung.
  2. Eine Garantie für eine vollständige oder jederzeit verfügbare Wiederherstellung sämtlicher Daten wird nicht übernommen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, für geschäftlich relevante Daten und Inhalte eigene Sicherungskopien vorzuhalten, soweit dies zumutbar und erforderlich ist.

§ 13 Domains

  1. Soweit die Auftragnehmerin eine Domain für den Kunden registriert oder verwaltet, erfolgt dies über einen geeigneten Registrar oder Domainanbieter, auf den Namen des Kunden.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt.
  3. Domainkosten werden zusätzlich zur Hostingvergütung berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
  4. Bei einer Übertragung der Domain auf einen anderen Anbieter unterstützt die Auftragnehmerin den Transfer, soweit dies vereinbart wurde.

§ 14 Websiteoptimierung

  1. Websiteoptimierungen werden ausschließlich im individuell vereinbarten Umfang erbracht.
  2. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
    • technische Optimierungen,
    • Verbesserung von Ladezeiten,
    • Optimierung der Website-Struktur,
    • responsive Optimierungen,
    • Optimierung der Benutzerführung,
    • interne Verlinkung,
    • technische Fehlerbehebung,
    • sowie weitere vereinbarte Maßnahmen.
  3. Ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte technische Kennzahl wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 15 Suchmaschinenoptimierung (SEO)

  1. SEO-Leistungen werden ausschließlich im jeweils vereinbarten Umfang erbracht.
  2. Die Leistungen können insbesondere umfassen:
    • Keyword-Recherche,
    • Onpage-Optimierung,
    • technische SEO,
    • Optimierung von Meta-Daten,
    • interne Verlinkung,
    • Strukturierung von Inhalten,
    • SEO-Empfehlungen,
    • sowie weitere individuell vereinbarte Maßnahmen.
  3. Die Auftragnehmerin schuldet die Durchführung der vereinbarten SEO-Maßnahmen, nicht jedoch eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen.
  4. Suchmaschinenrankings hängen von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen.
  5. Eine Garantie für eine bestimmte Position, Besucherzahl, Conversion-Rate, Umsatzsteigerung oder einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.

§ 16 Inhalte und rechtliche Verantwortung des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
  2. Dies gilt insbesondere für:
    • Texte,
    • Bilder,
    • Videos,
    • Logos,
    • Marken,
    • Produktinformationen,
    • Preisangaben,
    • Impressumsangaben,
    • Datenschutzhinweise,
    • Cookie-Hinweise,
    • Tracking- und Analysefunktionen,
    • sowie sonstige rechtlich relevante Inhalte.
  3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine allgemeine Rechtsberatung oder rechtliche Prüfung der Website.
  4. Die technische Umsetzung rechtlicher oder datenschutzbezogener Anforderungen ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
  5. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die auf seiner Website verwendeten Inhalte rechtmäßig genutzt werden dürfen.

§ 17 Einsatz von Drittanbietern

  1. Die Auftragnehmerin kann für die Erbringung ihrer Leistungen Dienste und Komponenten Dritter einsetzen.
  2. Hierzu können insbesondere Hosting-, Domain-, Software-, Lizenz-, Analyse-, Zahlungs-, E-Mail-, API- oder sonstige technische Anbieter gehören.
  3. Für Leistungen Dritter gelten gegebenenfalls deren eigene Vertrags- und Lizenzbedingungen.
  4. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle von Drittanbieterleistungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, begründen grundsätzlich keine Pflicht zur kostenfreien Anpassung oder Fehlerbehebung durch die Auftragnehmerin.
  5. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die Auftragnehmerin eine Störung zu vertreten hat.

§ 18 Mängel und Nacherfüllung

  1. Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass die geschuldete Leistung bei Übergabe bzw. Abnahme dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
  2. Der Kunde hat erkennbare Mängel möglichst zeitnah nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
  3. Die Mängelanzeige soll eine nachvollziehbare Beschreibung des Fehlers enthalten.
  4. Bei berechtigten Mängeln erhält die Auftragnehmerin zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung.
  5. Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb angemessener Frist.
  6. Kein von der Auftragnehmerin zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung verursacht wurde durch:
    • nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter,
    • unsachgemäße Bedienung,
    • fehlerhafte Inhalte des Kunden,
    • Änderungen von Drittanbietern,
    • Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder technischen Standards,
    • externe Schnittstellen oder APIs,
    • oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin.
  7. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

§ 19 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere:
    • Zugangsdaten,
    • interne Geschäftsunterlagen,
    • nicht veröffentlichte Geschäftsinformationen,
    • technische Informationen,
    • interne Strategien,
    • sowie sonstige Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 20 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
  2. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die von ihm betriebenen Websites und Anwendungen zu schaffen.
  4. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, ohne gesonderte Beauftragung eine umfassende datenschutzrechtliche Prüfung des Projekts vorzunehmen.

§ 21 Haftung

  1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Auftragnehmerin nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
  5. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für:

    • Ausfälle oder Störungen von Drittanbietern,
    • Ausfälle von Domainregistraren,
    • externe APIs,
    • Software oder Plugins Dritter,
    • Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen,
    • vom Kunden bereitgestellte fehlerhafte Inhalte,
    • vom Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen,
    • oder sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin,

    soweit die Auftragnehmerin diese Umstände nicht zu vertreten hat.

  6. Eine Haftung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine bestimmte Besucherzahl oder Umsatzsteigerung wird nicht übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 22 Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Ereignisse

  1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, können zu einer angemessenen Verlängerung von Leistungsfristen führen.
  2. Hierzu zählen insbesondere schwerwiegende technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern, Strom- oder Netzwerkausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse und vergleichbare Ereignisse, soweit diese von der Auftragnehmerin nicht zu vertreten sind.
  3. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 23 Beendigung laufender Leistungen

  1. Soweit für laufende Leistungen keine abweichende Laufzeit oder Kündigungsregelung vereinbart wurde, können diese Leistungen mit Wirkung für die Zukunft beendet werden.
  2. Das Hosting kann gemäß § 12 jederzeit beendet werden.
  3. Die Beendigung laufender Leistungen lässt bereits entstandene Zahlungsansprüche unberührt.
  4. Nach Beendigung eines Hostingverhältnisses kann der Kunde seine Website und gegebenenfalls sonstige Daten zu einem anderen Anbieter übertragen.
  5. Eine technische Unterstützung bei der Migration ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 24 Daten und Unterlagen nach Beendigung

  1. Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Kunde die Herausgabe der ihm zustehenden Daten und Inhalte verlangen, soweit deren Herausgabe vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist.
  2. Eine Verpflichtung zur Herausgabe interner Entwicklungsunterlagen, Quellcodes, Arbeitsdateien oder sonstiger interner Unterlagen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Nach Ablauf angemessener Fristen können nicht mehr benötigte Daten gelöscht werden, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, übergebene Daten und Zugangsdaten angemessen zu sichern.

§ 25 Kommunikation und Textform

  1. Die Parteien können im Rahmen der Vertragsabwicklung grundsätzlich per E-Mail kommunizieren.
  2. Soweit keine gesetzliche oder vertraglich vereinbarte strengere Form erforderlich ist, können Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis in Textform erfolgen.
  3. Dies gilt insbesondere für:
    • Angebotsannahmen,
    • Freigaben,
    • Änderungswünsche,
    • Hostingkündigungen,
    • Projektabstimmungen,
    • und sonstige projektbezogene Erklärungen.

§ 26 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.
  4. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 27 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 28 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
  2. Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmerin und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB.
  3. Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogene Fassung dieser AGB ist maßgeblich.

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